Die Erbschaft
Wenn kein Testament vorhanden ist, hat der Gesetzgeber die Erbfolge streng geregelt. Es erben in folgender Reihenfolge:
Erben 1. Ordnung:
Erben 1. Ordnung:
der Ehepartner des Verstorbenen, Abkömmlinge des Verstorbenen (auch Adoptivkinder).
Bitte beachten Sie, das Kinder einen Erbanspruch haben, auch wenn noch ein Ehepartner lebt. Abkömmlinge des Verstorbenen, also Kinder, Enkel oder Urenkel
Bitte beachten Sie, das Kinder einen Erbanspruch haben, auch wenn noch ein Ehepartner lebt. Abkömmlinge des Verstorbenen, also Kinder, Enkel oder Urenkel
Erben 2. Ordnung:
Eltern des Verstorbenen, deren Kinder und Enkel
Eltern des Verstorbenen, deren Kinder und Enkel
Erben 3. Ordnung:
Großeltern deren Kinder und Enkel (also Onkel und Cousin)
Erben 4.Ordnung:
Diese und alle weiteren folgen sinngemäß wie die bisherigen Gruppen
Grundsätzlich gilt:
Der Erbschein
Das zuständige Nachlassgericht stellt einen Erbschein aus, mit dem der Nachlass geregelt wird. Doch vorher müssen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen: Zuerst sehen Sie die Unterlagen nach einem Testament oder Verwahrschein des Amtsgerichtes durch. Bei vorhandenem Grundbesitz benötigen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug, wenn ein Wohnhaus zur Erbmasse gehört, erhalten Sie bei der Abteilung Liegenschaften des Finanzamtes Ilmkreis einen Einheitswertbescheid. Weiter benötigen Sie das Stammbuch, die Sterbeurkunde des Erblassers und ggf. die Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Kinder. Außerdem ist es ratsam, die aktuellen Kontostände sämtlicher Konten des Verstorbenen sowie die Bestattungsrechnung mit vorzulegen.
Das Nachlassgericht
Das Nachlassgericht finden Sie in Arnstadt, in der
Längwitzer - Str. 26 (ehem. Südkrankenhaus). Öffnungszeiten: werktags von 9.00 - 12.00 Uhr
Tel.: 03628 - 93 30 80
Längwitzer - Str. 26 (ehem. Südkrankenhaus). Öffnungszeiten: werktags von 9.00 - 12.00 Uhr
Tel.: 03628 - 93 30 80